Als Wirtschaftsprüfer ist es die vorrangige Aufgabe, die Rechnungslegung eines Unternehmens, insbesondere den handelsrechtlichen Jahres- oder Konzernabschluss zu prüfen und hierüber zu berichten. Wirtschaftsprüfer schaffen auf diese Weise Vertrauen bei den Adressaten des Jahres-/Konzernabschlusses. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfung beauftragen uns deshalb immer mehr Unternehmen mit der freiwilligen Prüfung Ihrer Rechnungslegung.
Für unsere Mandanten führen wir regelmäßig individuelle Lösungen für komplexe Aufgabenstellungen zur Unternehmensentwicklung und –ausrichtung herbei. Die Dienst- und Beratungsleistungen eines Wirtschaftsprüfers umfassen darüber hinaus verschiedene Arten von unternehmensrechtlichen Sonderprüfungen bei Verschmelzungen/Spaltungen und Einbringungen, sowie die Prüfung bei Kapitalerhöhungen. Die Prüfung der Wirksamkeit des Kontroll- und Risikomanagementsystems zählt ebenso zum Know-How des Wirtschaftsprüfers wie die optimale Ausgestaltung der rechnungslegungsbezogenen Prozesse und Abläufe eines Unternehmens.
2018 hat die Kanzlei erneut erfolgreich an der externen Qualitätskontrolle gem. §§ 57a ff WPO teilgenommen.